Öffentliche Gewalt und Institutionen
In der BRD, wie auch in anderen "modernen" Massenstaaten gibt es einen "juristischen" und grundgesetzlichen Standpunkt, welcher beschreibt, daß der Einzelne sein Recht auf Gewaltausübung an den Staat abgetreten hat. Der Staat monopolisiert schlichtweg das Recht auf gewalttätige Methoden des unmittelbaren Zwanges und begründet dies damit, daß dies im "öffentlichen Interesse" geschehe. Abgesehen davon, daß dieser "juristische" Kunstgriff private Willkür zumindest einschränkt, hat er aber auch einen entscheidenden Nachteil: Die staatlichen Institutionen werden zum uneingeschränkten Allein-Gewalttäter, zum monopolisierten Zwingherren im Auftrag einer teils sehr fragwürdigen, weil durch primitive Gruppendynamik entstandenen, "Öffentlichen Meinung". Legalisiert durch das Zauberwort "öffentlich" dürfen die Institutionen in freier Willkür walten, Menschen für geringfügig abweichendes Verhalten niederschlagen, verhaften, isolieren und wirtschaftlich in den Ruin treiben, ohne daß sie dafür massiver öffentlicher Kritik ausgesetzt wären; ähnlich wie bei den Henkern der Nazis werden Fehlungen der Administration kaum durch angemessene Verachtung geahndet.
Die faschistischsten "Gleichschalter" der Neuzeit ist die Kaste der Richter und der Staatsanwälte: Menschen, viele davon mit seelischen Störungen wie Minderwertigkeitskomplexen, gestörtem Selbstwertgefühl und gestörtem Sexualtrieb reich bestückt, lernen brav auswendig, was die "öffentliche Meinung" der letzten hundert Jahre hergab und in sogenannte "Gesetze" goß und werden hiernach zum Herren über Wohl und Wehe der Bürger. Mit krankhafter Akribie wird in der Justiz leider nicht nur echten Verbrechen nachgespürt, es wird vielmehr versucht, jede noch so kleine Abweichung von der "öffentlichen Meinung" rücksichtslos zu diskreditieren und zu verfolgen, soweit es die Gesetze zulassen. Wie die ungeheuerlichen Fallsammlungen von Vereinen zum Schutz von Justizopfern zeigen, unterscheiden sich diese geistigen Schlächter der Neuzeit von den Nazi-Schergen und den Inquisitoren des Mittelalters oft ausschließlich dadurch, daß sie vom Gesetz her nur beschränkte Möglichkeiten haben, ihre Opfer zu schinden.
Selbst die perversesten Gerichtsurteile führen zu keinem öffentlichen Aufschrei, da diese Grauzone staatlicher Totalität öffentlich insgeheim und z.T. auch offen anerkannt ist. Als z.B. der Bundesgerichtshof der BRD im Jahre 1989 die Vergewaltigung in der Ehe straffrei ließ und sogar erklärte, daß der "Beischlaf mit dem Manne der Ehefrau Pflicht" sei, war nur in eher linken Kreisen ein leises Gesäusel der Kritik zu vernehmen; kaum einer benannte die verantwortlichen Richter so, wie die es (nach sonst üblichen Maßstäben) verdient hätten und keiner wagte es, diesem Gericht für allen Zeiten alle soziale Kompetenz abzusprechen. Neben diesem Beispiel ließen sich viele mehr bringen, die alle geeignet sind, jene zu erschrecken, die nicht so abgestumpft sind, wie die gemeine Masse.
Eine Mauer des Schweigens umgibt die Gerichtsbarkeit. Kaum einmal wagt es, selbst die allmächtige Presse nicht, ein Gericht für ein Urteil mit deutlichen oder gar abfällig-gerechten Worten zu schelten. Fast, so scheint es, wird die Justiz, deren viele Untaten nur geistig Minderbemittelten verständlich sind, verdrängt. Auch scheinen Gerichte in der Bevölkerung über eine gewisse Deckung zu verfügen, was sich daran ablesen läßt, daß es auch für den fleißigsten Arbeitswilligen immer noch schwer ist, mit einer Vorstrafe - egal wie diese zustande gekommen ist - einen Arbeitsplatz zu finden. Das gemeine Volk glaubt in vielen Fällen blind der Justiz und verstärkt damit das soziale Stigma, welches dem Verurteilten durch die oft willkürlichen "Urteile" aufgeprägt wurde.
Woran dies liegen könnte, wird in der folgenden Analyse beschrieben werden: Vor allem die Strafjustiz hat die Funktion einer "sozialen Müllabfuhr"; sie beseitigt die Abweichler still und leise, sperrt sie in Käfige und reinigt die Gesellschaft damit von abweichenden Elementen, von Aussätzigen.
Für diese unwürdige Aufgabe eignen sich natürlich besonders machthungrige Menschen mit bestimmten charakteristischen psychischen Defekten. Dieser Typ Mensch hat gemeinhin ein geringes Selbstwertgefühl und versucht dies dadurch zu kompensieren, daß er sich richterlichen Allmachtsphantasien hingibt - um sich aufzuwerten, oder das er in staatsanwältlicher Funktion andere herabwürdigt und diskriminiert, um sich selber zu zeigen, daß andere noch minderwertiger sind, als er im tiefsten inneren die eigene verletzte Person empfindet. Justiz ist mithin eine Institution, die vielen psychisch entarteten Menschen erlaubt, ihre Perversionen auszuleben; als Gegenleistung an der Gesellschaft erbringen die besagten Psycho-Wracks die "Dienstleistung" des Ausgrenzens von Abweichlern. Auch die wenigen Idealisten unter den Juristen werden sehr schnell von der primitiv-elitären Gruppendynamik des Justizapparates erfaßt und pervertieren entweder selber, oder aber sie enden als resignierter Anwalt.
Wie Erikson in seiner soziologischen Studie nachweist, geht es bei der Justiz nur zweitrangig um die echte Bekämpfung von Verbrechen. In erster Linie geht es der Justiz um die Ausgrenzung "abweichenden Verhaltens". Durch den Strafprozeß definiert die Gesellschaft ihre Grenzen neu, sie schließt den Abweichler öffentlich aus. Justiz ist eine Institution, die atavistische Mechanismen der Gruppendynamik für ein größeres Gemeinwesen formuliert und präzise durchführt. Ähnlich wie die Gruppe schließt auch die Justiz den Abweichler meist nicht sofort aus der Gesellschaft aus, sondern verwarnt ihn erst (Geldstrafen, Bewährungsstrafen); erst, wenn der Abweichler hartnäckig ist, wird er in den modernen Kerker geworfen, womit sein öffentliches Leben vorbei ist.
Damit ist eine Kopie des Gruppenverhaltens (siehe dort) gegeben, welches ebenfalls in mehreren Phasen abläuft und in der Isolation mündet. Ebenso wie in der Gruppe ist auch eine "Verwarnung" der Justiz mit einem Makel behaftet, der nur durch langzeitiges "Wohlverhalten" im Sinne der Gemeinschaft annulliert werden kann.
Erikson konstatiert, daß Verbrechen eine wichtige soziale Funktion haben, weil sie die "öffentliche Meinung" in einem gemeinsamen Zustand von Zorn und Entrüstung versetzen; die privaten Empfindungen der Menschen treten zurück und weichen einem gemeinsamen Moralgefühl. Dieses Moralgefühl gleichzuschalten ist die gesellschaftliche Aufgabe der Gerichte und der Presse (Pranger). Nicht jedoch das Vergehen des Abweichlers ist der eigentliche Grund für Strafe und Ausgrenzung, sondern die Notwendigkeit, den eigenen Mitgliedern einer Gemeinschaft ein Lehrstück zu vermitteln, was erlaubt und was verboten ist.
Um dem Einwand vorzubeugen, die Abweichler hätten ja schließlich auch etwas "getan", sei daran erinnert, daß die Spanne gefällter Urteile für ein und die selbe Handlung auch in der BRD enorm groß ist, und daß die Anzahl der Urteile - statistisch nachweisbar mehr mit dem Platz in den Haftanstalten und der Kopfzahl der Juristen korrelliert, als mit echten oder vorgeblichen Verbrechen. Ob jemand als "Abweichler" deklariert wird, hat mit seiner sozialen Schichtzugehörigkeit, seinem Ausmaß an "Reue" (= Unterwerfung unter die Masse) und den wechselnden Stimmungslagen der Gemeinschaft etwas zu tun. Diese Willkür im Urteil ist eine ebensolche, wie sie in der öffentlichen Meinung hervortritt, wenn manche Menschen, die stark trinken, Alkoholiker genannt werden, andere dagegen nicht. Ein weiteres Argument gegen diesen Einwand ist die Tatsache, daß nur wenige der in einer Gesellschaft als stark abweichend betrachteten Handlungen (Straftaten), tatsächlich (oder auch nur prinzipiell) für das Leben einer Gruppe schädlich sein können; in den meisten Fällen verlangt die Gruppe vom Einzelnen nur einfach Konformismus, um sich sozial zu synchronisieren.
Ganz im Sinne der Systemtheorie ist die soziale Gemeinschaft mit ihren Kontrolleuren ein komplexes System dynamischer Ordnung: Eine Ordnerwelle versklavt Individualereignisse (Haken), kontrolliert die Fluktuationen ihrer wesentlichen Elemente, so daß das Ganze innerhalb seiner weiteren Umgebung einen begrenzten Bewegungsspielraum, ein bestimmtes Muster von Stetigkeit und Stabilität einhält. Die Justiz als Werkzeug dieses Gleichschaltungswillens vernichtet Abweichler in öffentlichen "Verfahren" und vermittelt damit dem Bürger eines Staates einen Eindruck davon, was außerhalb der Randzonen ihrer Gruppe liegt, ehe sie die (oft nur scheinbaren) "besonderen Qualitäten" dessen, was das "innerhalb der Gruppe sein" ausmacht, schätzen können.
Hätten Justiz und Polizei wirklich ein Interesse daran, Verbrechen zu verhindern, dürfte es keine Gefängnisse im heutigen Sinne geben. Wie unter Wissenschaftlern allgemein bekannt ist, verschlimmern Gefängnisse nur die Gefangenen. Die Unzüchtigeren stacheln die Mäßigeren an, die Verwegenen die Furchtsamen - wer kein Verbrecher war und nicht besonders stark ist, wird durch die Gruppendynamik der Gefängnisinsassen zu einem gemacht. Alleine schon die Tatsache, daß an diesem Zustand nichts geändert wird, zeigt die wahre Gesinnung der Gesellschaft: Man will Verbrecher machen, um auf deren Kosten die sozialen Grenzen neu zu definieren - koste es, was es wolle.
Ein weiteres Indiz für die Richtigkeit dieser Annahme ist folgende Tatsache: Über 90% der Richter nehmen - wohl aufgrund ihrer autoritären Persönlichkeitsstörung - an, daß harte Strafen für Verbrechen abschreckender wirken als milde, und so ist es bemerkenswert, daß viele dazu neigen, härtere Strafen zu verhängen, wenn Verbrechen im Steigen begriffen sind, und mildere, wenn sie zurückgehen, fast so, als setzten sie die Kraft ihres Amtes dazu ein, die Verbrecherquote auf einem "gesunden Mittelmaß" auszubalancieren.
Auch korrelliert - mathematisch exakt nachweisbar - die Quote der Verurteilungen nicht mit der Anzahl der Straftaten, sondern mit der Größe des Justizapparates. Jeder Ruf nach einer Vergrößerung des Justizapparates ist deshalb der Ruf nach mehr Gleichschaltung und er ertönt vor allem aus den Kehlen jener, die beim Untergang unseres "Gemeinwesens" (Wesen aus Gemeinen) am meisten zu verlieren hätten.
Ein Auszug aus der Erikson Studie.
Eine Rechtsstaatsanalyse nach meinem Geschmack. Habe sie schon einmal veröffentlicht.
Wer ganz weit oben steht in dieser hierarchischen Einordnung, der bekommt zunächst einmal immer Recht, weil er am längeren Hebel sitzt. Und nur ein gigantisches, kostenintensives Aufbegehren kann eine zu Unrecht beurteilte Peron möglicherweise rehabilitieren, aber eine Garantie dafür gab es früher nicht, und solange es Menschen gibt, völlig fehlpositionierte rechthaberische Patriarchen, selbstverliebte Egomanen etc., die sich innerhalb dieser hierarchischen Ordnung frei und unkontrolliert bewegen, und nahezu willkürlich schalten und walten dürfen, wird es die auch in Zukunft niemals geben können.
Ich persönlich habe während meines bisherigen Lebens sicherlich mehr Erfahrungen sammeln können, als so ein normaler Durchschnittsmensch, und nur in wirklich krassen Unrechtserfahrungen setze ich mich dagegen zur Wehr, was mir von vielen Unerfahrenen Menschen zur Last gelegt wird, und man mir gelegentlich den Titel „Unbelehrbarer Anarchist“ einbringt, der mit jedem Scheiß an die Öffentlichkeit drängt.
Aber wenn ich in den Spiegel gucke, dann sehe ich auf meiner Stirn kein Schild auf dem geschrieben stünde – "IDIOT" – "An mir darf sich jedermann profilieren".
Ich sehe schon etwas genauer hin, schau in mich hinein, und lese dort immer eine unmissverständliche Aufforderung, jede ungerechte Handlungsweise zu hinterfragen, und gegebenenfalls anzufechten, sofern es mir möglich erscheint.
In einem demokratischen Rechtsstaat wie diesem, der zumindest vorgibt einer zu sein, wird diese höchst bedenkenswerte hierarchische Ordnung mit seinen zahlreichen Fehlbesetzungen auch i. Bezug auf kommunale Endscheidungsbefugnisse, nicht einmal mehr hinterfragt, sondern ist offensichtlich ein unveränderbarer Fakt, der leider von einer Mehrheit als gegeben hingenommen wird, und der man sich gefälligst unter zuordnen hat.
Wer mit diesen teils extrem fragwürdigen Endscheidungsbefugnissen nicht einverstanden ist, muss halt Anwälte konsultieren, um seine Bürgerrechte einzuklagen.
Jeder halbwegs normal funktionierende Geist aber ist sich offenkundig nicht darüber im klaren, das er es in diesem Fall mit eben genau dieser hierarchischen Fehleinordnung zu tun bekommt, die darüber entscheidet ob er im Recht, oder im Unrecht ist, denn auch Richter sind schlussendlich nichts anderes als Menschen.
Auch sie verfügen über all die menschlichen Eigenschaften, die auch in allen anderen Homo Sapiens inne wohnen.
Egoismus, Neid, Missgunst, Gleichgültigkeit, und Hundert weitere. Negative sowie auch positive Eigenschaften. Eben so, wie Erikson das in seiner Studie beschreibt.
Wenn alle Menschen gleichbehandelt werden, gewinnt immer der Stärkere, der Privilegierte, der Reiche, der Durchsetzungsstärkere, weil der in d. Regel die Hierarchie anführt, oder ein Teil davon ist, und keine Krähe der anderen die Augen aushackt, wenn es die Prioritäten dieser hierarchischen Unordnung verlangen.
Folglich gibt es keinen Garant das diese endscheidungsbefugte Person auch gerecht urteilt, weil es eben auch nur ein Mensch ist, von dem man einen logischen Denkprozess erwartet bzw. voraussetzt, das dieser das Problem in seiner gesamten Umfänglichkeit auch mit einem gewissen Maß an Empathie und gesundem Menschenverstand nachempfinden kann, und zwar nur deshalb, weil ihn seine Qualifikation dazu berechtigt.
Die zahlreichen Fehleinschätzungen und Fehlurteile in allen Bereichen der Politik machen mehr als nur deutlich, das dieses dürftige Vertrauen immer wieder schändlich missbraucht wird, und alles andere als wahrhaft demokratisch ist, denn ob diese Person lediglich über eine Referenz verfügt die sie dazu befähigt, oder aber über eine Charaktereigenschaft die das genaue Gegenteil bestätigen würde, man erfährt es „wenn überhaupt“ erst nach dem Urteilsspruch, und in den meisten Fällen überhaupt nicht.
Nur ein Beispiel
Und dabei ist es völlig gleichgültig ob es sich um einen kommunalen Behördenbescheid handelt der beurteilt wird, oder um das Urteil eines Amtsrichters, Familienrichters, Verwaltungsrichters etc.
Ich persönlich habe das bereits alles durch, und wurde wie man ja an meiner Onlinepräsenz wahrnehmen kann, zunächst immer wieder über Jahre hinweg mit Fehlurteilen konfrontiert, und erreichte nur in einigen wenigen Fällen, das ursprüngliche Urteile aufgehoben werden mussten, weil sie zuvor von Gleichgültigen Individuen, ambivalenten Wesen beurteilt wurden, die ihren Titel zu oftmals zu Unrecht besitzen, weil sie ihren Amtseid entweder völlig missverstanden haben, oder ganz bewusst ignorieren, um ihren Macht-Status ausleben zu können.
Auch ich habe etliche Ignoranten in schwarzer Robe, und ziviler Kleidung erleben dürfen. Jugendamtsleiter und deren Mitarbeiter, Behördenleiter in Jobcentern und Optionskommunen, die nach wie vor ohne Konsequenzen befürchten zu müssen ihr Amt missbrauchen, und niemand stellt diese z. T. miesen vorurteiligen Menschverächter in Frage, während man mich persönlich als "gegen alles und Jedermann rebellierenden Anarchisten" bezeichnet, dem es lediglich darum geht sein persönliches Wohlergehen zu stärken.
Ich bin nun mal mit einem ausgeprägtem Rechtsempfinden geboren worden, und sehe nicht die geringste Veranlassung daran etwas zu ändern. Die Meinung anderer interessiert mich nur bedingt, z. B wenn sie dazu beiträgt ungerechtes Verhalten abzustellen, und ihre Verursacher an den Pranger zu stellen.

Lief gestern Abend bei ARTE 22.11.2020
Der Fremde Sohn
Die Verfilmung eines Dramas, das sich im Jahre 1928 in Los Angeles ereignete, und in den USA von 08 gedreht wurde.
Einer dieser wahren Begebenheiten, die mich wie kaum ein anderer beschäftigt haben, und all die vielen Milliarden Synapsen eines genial konstruierten Denkapparates in Schwingung versetzte, und immer wieder motivieren, gegen Unrecht in jeglicher Form vorzugehen.
Ich erspare es mir den gesamten Ablauf zu interpretieren, ist ja auch für Jedermann zugänglich.
Ich sehe schon etwas genauer hin, schau in mich hinein, und lese dort immer eine unmissverständliche Aufforderung, jede ungerechte Handlungsweise zu hinterfragen, und gegebenenfalls anzufechten, sofern es mir möglich erscheint.
In einem demokratischen Rechtsstaat wie diesem, der zumindest vorgibt einer zu sein, wird diese höchst bedenkenswerte hierarchische Ordnung mit seinen zahlreichen Fehlbesetzungen auch i. Bezug auf kommunale Endscheidungsbefugnisse, nicht einmal mehr hinterfragt, sondern ist offensichtlich ein unveränderbarer Fakt, der leider von einer Mehrheit als gegeben hingenommen wird, und der man sich gefälligst unter zuordnen hat.
Wer mit diesen teils extrem fragwürdigen Endscheidungsbefugnissen nicht einverstanden ist, muss halt Anwälte konsultieren, um seine Bürgerrechte einzuklagen.
Jeder halbwegs normal funktionierende Geist aber ist sich offenkundig nicht darüber im klaren, das er es in diesem Fall mit eben genau dieser hierarchischen Fehleinordnung zu tun bekommt, die darüber entscheidet ob er im Recht, oder im Unrecht ist, denn auch Richter sind schlussendlich nichts anderes als Menschen.
Auch sie verfügen über all die menschlichen Eigenschaften, die auch in allen anderen Homo Sapiens inne wohnen.
Egoismus, Neid, Missgunst, Gleichgültigkeit, und Hundert weitere. Negative sowie auch positive Eigenschaften. Eben so, wie Erikson das in seiner Studie beschreibt.
Wenn alle Menschen gleichbehandelt werden, gewinnt immer der Stärkere, der Privilegierte, der Reiche, der Durchsetzungsstärkere, weil der in d. Regel die Hierarchie anführt, oder ein Teil davon ist, und keine Krähe der anderen die Augen aushackt, wenn es die Prioritäten dieser hierarchischen Unordnung verlangen.
Folglich gibt es keinen Garant das diese endscheidungsbefugte Person auch gerecht urteilt, weil es eben auch nur ein Mensch ist, von dem man einen logischen Denkprozess erwartet bzw. voraussetzt, das dieser das Problem in seiner gesamten Umfänglichkeit auch mit einem gewissen Maß an Empathie und gesundem Menschenverstand nachempfinden kann, und zwar nur deshalb, weil ihn seine Qualifikation dazu berechtigt.
Die zahlreichen Fehleinschätzungen und Fehlurteile in allen Bereichen der Politik machen mehr als nur deutlich, das dieses dürftige Vertrauen immer wieder schändlich missbraucht wird, und alles andere als wahrhaft demokratisch ist, denn ob diese Person lediglich über eine Referenz verfügt die sie dazu befähigt, oder aber über eine Charaktereigenschaft die das genaue Gegenteil bestätigen würde, man erfährt es „wenn überhaupt“ erst nach dem Urteilsspruch, und in den meisten Fällen überhaupt nicht.
Gerade in diesen pandemischen Zeiten wird zudem diese Unrechtsbehandlung überaus deutlich. Die Wirtschaft wird mit Milliarden beschenkt, während Alters- und Kinderarmut, sowie auch die Anzahl der Obdachlosen stetig wächst.
Das mag gut für die Erhaltung von Arbeitsplätzen sein, aber mit Gleichbehandlung und Gerechtigkeit von Bürgern, die ja laut Grundgesetz nicht nur vor dem Gesetz alle gleichermaßen zu behandeln sind, hat das alles relativ wenig zu tun.
Nur ein Beispiel
Und dabei ist es völlig gleichgültig ob es sich um einen kommunalen Behördenbescheid handelt der beurteilt wird, oder um das Urteil eines Amtsrichters, Familienrichters, Verwaltungsrichters etc.
Ich persönlich habe das bereits alles durch, und wurde wie man ja an meiner Onlinepräsenz wahrnehmen kann, zunächst immer wieder über Jahre hinweg mit Fehlurteilen konfrontiert, und erreichte nur in einigen wenigen Fällen, das ursprüngliche Urteile aufgehoben werden mussten, weil sie zuvor von Gleichgültigen Individuen, ambivalenten Wesen beurteilt wurden, die ihren Titel zu oftmals zu Unrecht besitzen, weil sie ihren Amtseid entweder völlig missverstanden haben, oder ganz bewusst ignorieren, um ihren Macht-Status ausleben zu können.
Auch ich habe etliche Ignoranten in schwarzer Robe, und ziviler Kleidung erleben dürfen. Jugendamtsleiter und deren Mitarbeiter, Behördenleiter in Jobcentern und Optionskommunen, die nach wie vor ohne Konsequenzen befürchten zu müssen ihr Amt missbrauchen, und niemand stellt diese z. T. miesen vorurteiligen Menschverächter in Frage, während man mich persönlich als "gegen alles und Jedermann rebellierenden Anarchisten" bezeichnet, dem es lediglich darum geht sein persönliches Wohlergehen zu stärken.
Ich bin nun mal mit einem ausgeprägtem Rechtsempfinden geboren worden, und sehe nicht die geringste Veranlassung daran etwas zu ändern. Die Meinung anderer interessiert mich nur bedingt, z. B wenn sie dazu beiträgt ungerechtes Verhalten abzustellen, und ihre Verursacher an den Pranger zu stellen.

Lief gestern Abend bei ARTE 22.11.2020
Der Fremde Sohn
Die Verfilmung eines Dramas, das sich im Jahre 1928 in Los Angeles ereignete, und in den USA von 08 gedreht wurde.
Einer dieser wahren Begebenheiten, die mich wie kaum ein anderer beschäftigt haben, und all die vielen Milliarden Synapsen eines genial konstruierten Denkapparates in Schwingung versetzte, und immer wieder motivieren, gegen Unrecht in jeglicher Form vorzugehen.
Ich erspare es mir den gesamten Ablauf zu interpretieren, ist ja auch für Jedermann zugänglich.
Und Fakt ist, die Erkenntnisse aus dieser wahren Begebenheit könnten sich auch im 21. Jahrhundert abgespielt haben, denn die begangenen, fundamentalen Fehleinschätzungen und Versäumnisse von damals, wurden und werden auch heute noch von Menschen gemacht.
Durch die gleiche Hierarchie von Schutzbefohlenen, wie man sie auch in einem heutigen "sogenannten Rechtsstaat" praktiziert, der für mich nie einer war, und auch keiner werden kann, solange jeder Hanswurst sich in seinem Tun sicher fühlen kann, und dafür auch noch fürstlich honoriert wird. Der Mensch ist und bleibt nun einmal ein ambivalentes Wesen, gelle?


Nach fest kommt ab, gelle?
Auch von mir wird es keine Videoclips mehr geben.